Wir sind in der Lage, alle Rechtsgebiete zu betreuen und wir vertreten unsere Mandanten vor allen tschechischen Gerichten. Unserem Mandanten wird jeder Vorgehensschritt transparent und klar vermittelt. Wir sind Experten für das neue tschechische BGB und für das neue Gesetz der Kapitalgesellschaften.
Wir verfügen über langjährige und erfolgreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten im tschechischen Gerichts- oder Erbschaftsverfahren, gesetzlich als Nachlassverfahren genannt (§§ 98 ff. des tschechischen Sondergerichtsverfahrensgesetzes).
Wenn auch Sie eine Vertretung in einem Verfahren vor Gericht oder vor Notar/in in Tschechien benötigen, schreiben Sie gerne an: vit@aksvejkovsky.cz
Wir unterstützen Sie nicht nur im Gerichts- oder Nachlassverfahren selbst, sondern können den Kontakt bei Bedarf auch an Steuerberater oder Immobilienmakler weitergeben.